Willkommen auf der GTU-Unternehmensgruppen-Hinweisgeber-Plattform!
Über die Hinweisgeber-Plattform kannst du Missstände, insbesondere Verstöße gegen das geltende Recht sowie gegen interne Weisungen und Prozesse melden.
Vielen Dank für Deine Mitarbeit.
Hinweis:
Auch allgemeine Fragen zum Thema Compliance kannst du hier gerne stellen. Wir werden diese bearbeiten und in die nächste Schulung oder in den Compliance Prozessen integrieren. Unseren
Compliance-Officer erreichst Du ansonsten auch direkt per Mail:
jennifer.sedlaczek@gtu-mobility.de oder unter
+49 151 18989158
FAQ’s
Was bedeutet Compliance?
- Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, selbst gesetzter ethischer Standards und eigener und im Wirtschaftsleben üblicher Verhaltensregeln.
Was genau ist ein Whistle Blower?
- Ein Whistle Blower ist ein digitaler Briefkasten. Hier können sowohl Mitarbeiter der GTU-Unternehmensgruppe, sowie Dritte (Lieferanten, Geschäftspartner, etc.) eine Meldung abgeben
Welche Vorfälle kann ich melden?
- Es können Meldungen zu Verdachtsfällen (interne oder gesetzliche Verstöße) gemacht werden. Eine genaue Auswahl der einzelnen Themen ist bei Abgabe einer Meldung einzusehen.
Wie kann ich eine Meldung machen?
Wer erfährt, dass ich eine Meldung abgegeben habe?
-
Damit Du als Hinweisgeber geschützt bist, erfahren nur die zuständigen Beauftragten der GTU-Unternehmensgruppe (Compliance Beauftragte) von Deiner Identität. Diese werden nur weitergegeben, wenn es aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Somit ist die Vertraulichkeit Deiner Identität geschützt.
Was passiert nach einer Meldung oder einer Frage
- Meldungen oder Fragen werden ausschließlich an autorisierte Personen (Compliance Beauftragter der GTU-Unternehmensgruppe) weitergeleitet. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und werden dich entsprechend informieren
Habe ich negative Konsequenzen zu befürchten, wenn ich eine Meldung abgebe?
- Sofern Du als Hinweisgeber im guten Glauben eine Meldung abgibst, hast Du keine negativen Konsequenzen zu befürchten.
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Bitte beachte, dass vorsätzliche Falschmeldungen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben können
Was ist, wenn Sich meine Meldung im Nachhinein als falsch herausstellt?
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Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Du deine Meldung abgegeben hast. Hier muss der Inhalt wahr sein und Du darfst die Meldung nicht mit missbräuchlicher Absicht gemacht haben.
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Die Untersuchung Deiner Meldung wird ausdrücklich durch die autorisierten Beauftragten übernommen – Du musst den Fall deiner Meldung nicht selbst lösen
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Sollte sich herausstellen, dass kein Delikt vorliegt, hast Du ebenfalls keine negativen Konsequenzen zu befürchten
Was geschieht, wenn ich zu Unrecht beschuldigt werde?
- Die GTU-Unternehmensgruppe behandelt alle Fälle diskret und vertraulich. Das Ziel dabei ist immer eine faire Untersuchung
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Wenn es die Untersuchung erfordert, wird die beschuldigte Person - unter Wahrung der Anonymität der meldenden Person - über den erhobenen Vorwurf informiert und ihr Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Die GTU-Unternehmensgruppe steht für ein achtbares, ehrliches und regelkonformes Verhandeln und Verhalten im Geschäftsalltag ein. Wir legen viel Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter/innen vor falschen Vorwürfen geschützt werden.
Werde ich über den Stand informiert und erfahre ich das Ergebnis meiner Meldung?
- Wir informieren dich, gemäß der gesetzlichen Vorschriften, über deine Meldung
Wie lange werden meine Daten gespeichert, wenn ich Sie angebe?
- Die Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Deiner Meldung notwendig ist (Datenschutz Verordnung).
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Sollten sich Vorwürfe erhärten, können Deine Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen und Durchführung von behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser Verfahren aufbewahrt werden.
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